mal wieder eine Rechtssprechung

11 December 2007 |   Internet/ PC |   0


Was durften meine kleinen müden Augen dort gerade wunderbares lesen. Laut Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist es weiterhin erlaubt "verkürzte Wiedergaben von journalistischen Beiträge auf Webseiten" unter bestimmten Bedingungen zu gebrauchen. Das wäre zum Beispiel das man das Zitat oder Abstract als Diskussionsgrundlage heran zieht. Ich denke das dieses Urteil sehr interessant und wichtig für Blogger und Forenbetreiber sein wird.

Gerade in Foren wurden Zitate aus journalistischen Beiträge oftmals als Grundlage für Diskussionen um aktuelle Geschehnisse genutzt. Ich kenne so einige Foren die in solchen Dinge in den letzten Jahren sehr vorsichtig geworden sind und in denen es kaum noch erlaubt war Fremde Inhalte in irgendeiner Form zu benutzten. Wenn man einen journalistischen Beitrag nutzen wollte, dann konnte man ihn nur noch verlinken oder in eigenen Worten wiedergeben. Schließlich hatte niemand Lust sich in irgendwelchen Gerichtssälen wegen irgendwelchen Klagen wieder zu sehen.

Generell bringt mich dieses Urteil aber mal wieder zu dem Punkt, das es endlich mal Zeit wird, das sich die Politik mal vernünftig mit dem Internetrecht auseinander setzt. Es sollte einfach mal vernünftig dargelegt werden, was man als deutscher Webseitenbetreiber darf und was nicht. Dieses ganzen unterschiedlichen Interpretationen von irgendwelchen Gesetzen gehen einen langsam ganz schön auf den Keks. Sicherlich verhelfen sie einen auch, das man sich mehr Gedanken über das macht was man so im Internet treibt, trotzdem wäre es schöner, wenn man sich einfach sicherer fühlen könnte. Aber ich befürchte das es bis dahin noch ein sehr weiter Weg ist und vielleicht muss auch erst einmal die jetzige Generation im Bundestag ausgewechselt werden um ein besseres Verständnis der "neuen Welt" dort hinein zu bekommen. Nur könnte es dann für vieles schon zu spät sein.
Tags: #Politik #Internet #Gesetz

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